Autopsie
Die innere Leichenschau (Autopsie, Sektion, Obduktion) erfasst die Krankheiten eines Patienten zum Zeitpunkt des Todes, ihre ursächlichen Verknüpfungen untereinander und ihre Gewichtung im Hinblick auf den Todeseintritt. Besondere Bedeutung hat die Autopsie bei der Zusammenhangsfrage zwischen Todeseintritt und einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall. Die Autopsie wird üblicherweise vom behandelnden Arzt, seltener vom Gesundheitsamt, Sozialgericht oder einer Versicherung angefordert und in den entsprechenden Räumen eines Krankenhauses durchgeführt. Für die Durchführung der Autopsie ist das Einverständnis der nächsten Angehörigen des Verstorbenen erforderlich, es sei denn, die Leichenöffnung wird von Amts wegen aufgrund eines höheren öffentlichen Interesses angeordnet. (z.B.bei Seuchenverdacht). Gerichtsmedizinische Untersuchungen gehören nicht zum Aufgabengebiet des Pathologen.
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