Die Pathologie [griech.: Krankheitslehre] hat sich vor etwa 150 Jahren als eigenständiges wissenschaftliches Fach in der Medizin entwickelt. Sie beschäftigt sich mit den Krankheitsursachen [Ätiologie], der Entstehung von Krankheiten [Pathogenese] und ihrem Erscheinungsbild [Pathomorphologie]. Der Pathologe nimmt ferner Stellung zur Beziehung verschiedener Krankheiten und Krankheitskreise untereinander.
Der Pathologe arbeitet auf vielfältige Weise mit dem klinisch tätigen Arzt zusammen und hilft ihm bei wichtigen Entscheidungen für den Patienten:
Er untersucht Zellausstrichpräparate im Rahmen der Krebsvorsorge bei Frauen oder Sputumausstriche bei der Krebsvorsorge von Rauchern.
Mittels Biopsie, werden Krankheiten und Krankheitserreger des Patienten erfaßt, so daß eine sinnvolle Behandlung möglich wird. Seine Diagnose ist zum Beispiel bei folgenden klinisch-ärztlichen Maßnahmen von wesentlicher Bedeutung:
· Antimykotische Behandlung bei Pilzinfekten.
· Eradikationsbehandlung bei Helicobacter-pylori-Infekten
· Diätkontrolle bei Sprue
· Genetische Beratung nach molekularpathologischem Nachweis von Gendefekten
(zum Beispiel bestimmte Formen des Dickdarmkrebses)
· Operationsplanung bei bösartigen Tumoren
Der Befund des Pathologen über einen operativ entfernten Tumor oder ein tumoröses Organ [operative Pathologie] ist wesentlich für die Patientennachsorge:
Von seinem Befund hängt ab, ob ein Tumor nachoperiert werden muß, ob er strahlenempfindlich ist oder ob eine medikamentöse Behandlung zum Beispiel mit Tamoxifen oder Herzeptin Erfolg beim Brustkrebs verspricht.
Die Frage nach dem Leiden und Sterben eines Patienten wird durch eine innere Leichenschau [Autopsie] beantwortet.
Der Pathologe wird als Gutachter tätig bei der Beurteilung von
Unfallzusammenhängen (zum Beispiel Sehnenriß) oder bei dem Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit. (z.B. Silikose oder Asbestose)
|
|
|